Der Landtag hat beschlossen, den Kommunen den Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum zu erleichtern. Damit können Städte und Gemeinden künftig unter erleichterten Voraussetzungen und an schutzbedürftigen Orten die Sicherheit verbessern.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13








