München (ots) – Für viele Jecken und Narren läuft die fünfte Jahreszeit. Doch Narrenfreiheit gibt es im Straßenverkehr nicht. Zwar ist es grundsätzlich nicht verboten, kostümiert Auto zu fahren, darauf weist der ADAC hin. Sicht, Gehör- und … Lesen Sie hier weiter…
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