Nach Vertragsbeendigung: Stadt Stuttgart stellt Strafanzeige im Bereich Schulbegleitung

Die Landeshauptstadt Stuttgart stellt Strafanzeige gegen einen Träger, der im Auftrag der Stadt Leistungen der Schulbegleitung erbracht hatte. Das Vertragsverhältnis wurde Anfang des Monats fristlos beendet. Grundlage war ein gesetzlich normierter außerordentlicher Kündigungsgrund.

Seit Sommer 2025 lagen der Stadt Hinweise auf Unregelmäßigkeiten vor. In der Folge wurden vertiefte Prüfungen durchgeführt und Gespräche mit dem Träger geführt. Die rechtliche Würdigung der festgestellten Pflichtverletzungen führte zu dem Ergebnis, dass neben der Vertragsbeendigung die Einleitung strafrechtlicher Schritte erforderlich ist.

Die Neuorganisation der Schulbegleitung wird unabhängig vom strafrechtlichen Verfahren fortgeführt.

Diese Meldung bezieht sich auf eine Pressemeldung vom 9. Februar:  Stadt Stuttgart ordnet Schulbegleitung neu – Versorgung wird schrittweise sichergestellt (Öffnet in einem neuen Tab).

Quelle: Stadt Stuttgart