Neben Ausgleichs-, Ersatzmaßnahmen und Ökokonto-Maßnahmen werden im Kompensationsverzeichnis künftig auch weitere naturschutzrelevante Maßnahmen landesweit digital erfasst. Das schafft Transparenz und verhindert Doppelnutzungen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13














