Rund vier Millionen Gäste besuchten im vergangenen Jahr die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg. Neue Angebote und Ausstellungen erwiesen sich als Besuchermagnete.
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13











