
Die Landeshauptstadt Stuttgart sieht in der Entscheidung des Bundes, die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen zu beenden, erhebliche Risiken für die Integration, den Arbeitsmarkt und die soziale Stabilität in der Stadt. Geht es nach dem Bund, erhalten nur noch Personen Zugang zu staatlich geförderten Integrationskursen, die von einer zuständigen Behörde zur Teilnahme verpflichtet werden.
Sozialbürgermeisterin Dr. Alexandra Sußmann: „In Stuttgart setzen wir bewusst auf frühe Sprachförderung. Sprache ist der Schlüssel zu Integration, Ausbildung und Arbeit. Die Neuregelung führt dazu, dass zahlreiche integrationswillige Menschen zunächst keinen Zugang mehr zu einem Kursplatz haben – obwohl sie in Stuttgart leben und sich hier eine Perspektive aufbauen wollen.“
Von der Einschränkung betroffen sind insbesondere Schutzsuchende im laufenden Verfahren, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine sowie weitere Personen ohne verpflichtenden Anspruch auf einen Kursplatz. Bisher konnten sie – sofern Kapazitäten vorhanden waren – an Integrationskursen teilnehmen. Diese Möglichkeit entfällt künftig. Sußmann weiter: „Allerdings sind es vor allem diese Menschen, die mit Hilfe von Sprachkursen nach kurzer Zeit Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Ohne begleitende Sprachförderung wird der Einstieg in qualifizierte Beschäftigung deutlich erschwert. Vorhandene berufliche Kompetenzen können nicht ausgeschöpft werden, was angesichts des anhaltenden Fachkräftebedarfs in Stuttgart auch wirtschaftlich problematisch ist.“ Sie unterstreicht: „Wir wollen, dass Menschen hier gute und stabile berufliche Perspektiven entwickeln. Das stärkt unsere Wirtschaft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Die Entscheidung des Bundes hat zudem unmittelbare Auswirkungen auf die örtlichen Integrationskursträger. Wegfallende Kurse führen zu finanziellen Unsicherheiten und organisatorischen Herausforderungen. Die Stadt Stuttgart fordert daher verlässliche und abgestimmte Rahmenbedingungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Nur so könne eine planbare und bedarfsgerechte Sprachförderung langfristig gesichert werden.












