Wer bis zum 15. Februar 2026 seine Wahlbenachrichtung noch nicht erhalten hat, kann trotzdem wählen gehen. Die Landeswahlleiterin gibt dazu wichtige Hinweise und praktische Tipps.
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13













