
Sie ist für Wildvögel und Geflügel hochansteckend – auf Menschen und Säugetiere dagegen eher schwer übertragbar. Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt erlässt keine Stallpflicht, da es sich momentan um einen Einzelfall handelt und die Gänse aktuell mit dem Beginn des Brutgeschehens relativ standorttreu sind.
Aufruf an Geflügelhalter
Stuttgarter Geflügelhalter, die ihre Tiere noch nicht bei der Stadtverwaltung haben registrieren lassen, müssen dies jetzt nachholen. Die Veterinärbehörde erwartet, dass sich die Seuche durch den Aktionsradius der Wildvögel vorwiegend im Umfeld von Gewässern ausbreiten kann. Daher gilt es, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel zu vermeiden.
Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden dringend aufgerufen, Biosicherheitsmaßnahmen zu Verhinderung eines Geflügelpesteintrags weiter strikt einzuhalten. Da das Virus auch an Schuhen oder Kleidung weitergetragen werden kann, gibt es Empfehlungen zur Biosicherheit. Dazu zählen unter anderem Desinfektionsmatten am Stalleingang, das Desinfizieren der Gerätschaften und ein Kleiderwechsel vor und nach dem Arbeiten bei den Tieren. Sollten Tiere erkranken, ist dies unverzüglich der Veterinärbehörde zu melden. Vergleichbare Vorgaben gelten für die zahlreichen Vogelarten im Bestand der Wilhelma als Zoologisch-Botanischer Garten.
Hinweise an Spaziergänger und Bitte an Hundehalter
Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als sehr gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden. Bürgerinnen und Bürger sollten dennoch Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Die Stadtverwaltung rät, Abstand zu toten oder sichtbar kranken Vögeln im öffentlichen Raum zu halten. Wer auf solche Vögel stößt, sollte das Tier mit Angabe des Fundorts der Veterinärbehörde oder zwischen 6 und 22 Uhr dem Städtischen Vollzugsdienst unter Tel. 0711 / 216-91900 melden, der die Tiere abholt und zur Untersuchung gibt. Dies gilt insbesondere, wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt.
Die Amtstierärzte bitten zudem Hundehalter um Mithilfe: Das Anleinen von Hunden im Bereich von Gänseweiden und Gewässern verhindert, dass bereits kranke Vögel aufgescheucht werden, wegfliegen und die Seuche weitertragen.
Hintergrund
Ausführliche Hintergrundinformationen zur Vogelgrippe liefert die Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter:









