
Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen hat am 27. Februar 2026 die Platzentgelte für die Festzelte (Öffnet in einem neuen Tab) beim Stuttgarter Frühlingsfest und beim Cannstatter Volksfest ab 2026 neu festgesetzt. Die Entgelte werden bei beiden Veranstaltungen um jeweils 36 Prozent erhöht. Bereits im Dezember 2025 hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen eine Erhöhung der Gebühren für die Schausteller um durchschnittlich 15 Prozent beschlossen.
Grund sind deutlich gestiegene Kosten bei Sanitäts- und Ordnungsdienst, Reinigung, Müllentsorgung und Brandschutz. Seit 2015 haben sich diese Ausgaben teils mehr als verdoppelt. Die Mehrkosten stehen insbesondere im Zusammenhang mit dem Betrieb der großen Festzelte – etwa durch zusätzliche Sanitätskapazitäten, erhöhte Brandschutzanforderungen sowie Maßnahmen zum Anwohnerschutz.
Trotz interner Einsparungen – allein beim Ordnungsdienst konnten zuletzt über 100.000 Euro pro Veranstaltung eingespart werden – sind die Kostensteigerungen nicht weiter kompensierbar. Die Anpassung folgt daher dem Verursacherprinzip. Die Erhöhung entspricht Mehreinnahmen von rund 96.000 Euro beim Frühlingsfest und rund 266.000 Euro beim Volksfest. Beim Frühlingsfest bleibt dennoch ein Defizit von etwa 30.000 Euro. Um ab 2027 Kostendeckung zu erreichen, schlägt die Geschäftsführung vor, das Fest künftig täglich erst um 14 Uhr zu öffnen.
Bürgermeister Thomas Fuhrmann sagt: „Unsere Feste sind traditionsreiche, niederschwellige Angebote für die gesamte Bevölkerung – sie müssen frei zugänglich bleiben. Eintrittsgelder für das Volks- oder Frühlingsfest sind eine Schnapsidee. Eine Finanzierung über Eintritt würde dem Charakter dieser Großveranstaltungen fundamental widersprechen.“
Mittelfristig wird zudem eine Weiterentwicklung des Gebührenmodells geprüft, etwa in Form einer umsatzabhängigen Pacht.













