Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m war bis zum 10. März 2026 befristet und wird nicht verlängert. Die folgenden Fragen und Antworten erläutern Hintergründe und den bisherigen Verlauf.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13














































































































