Gemeinden, Städte, Landkreise und interkommunale Kooperationen können sich ab sofort bei „Start-up BW Local – gründungsfreundliche Kommune“ bewerben. Bewerbungsschluss ist der 24. Juli 2026.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13














































































































