Das neue Früherkennungsprogramm „Afrikanische Schweinepest soll schweinehaltende Betriebe durch regelmäßige Betriebsinspektionen und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen wirksam gegen die Seuche schützen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13















































































































