Ulm (ots) – Um 20.30 Uhr war der 28-Jährige mit seinem VW in Richtung Stuttgart unterwegs. Er befuhr den linken von drei Fahrstreifen. Bei Gruibingen wechselte ein Unbekannter mit seinem Seat Cupra vom mittleren auf den linken Fahrstreifen. Um eine … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
















































































































