Stuttgart (ots) – Zu einem Fall der exhibitionistischen Handlung kam es in der Nacht von Samstag auf Sonntag (22.03.2026) in einer S-Bahn der Linie S2. Bisherigen Erkenntnissen zufolge nutzte die Geschädigte gegen 01:30 Uhr die S-Bahn auf der … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13















































































































