Bei der Vergabe der Medizinstudienplätze über die ÖGD-Quote zählen das persönliche Auswahlgespräch, das Ergebnis des medizinischen Eignungstests und etwaige bereits gesammelte Erfahrungen im medizinischen Bereich, nicht die Abiturnote.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13














































































































