Die Roadmap Antidiskriminierung soll bis 2030 umgesetzt werden. Sie umfasst eine strategische Vision mit 25 konkret umsetzbaren Maßnahmen in sechs zentralen Handlungsfeldern.
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13













































































































