Stuttgart-Vaihingen (ots) – Unbekannte haben zwischen Dienstag (07.04.2026) und Mittwoch (08.04.2026) den Bodenbelag einer Sportanlage betreten und dadurch beschädigt. Aufgrund von Bauarbeiten war die Anlage durch einen Bauzaun gesperrt. Die … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
















































































































