Im Rahmen des Investitionspakts Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier stellt das Land im Jahr 2024 15 Millionen Euro bereit. Städte und Gemeinden können bis zum 21. Juni 2024 Anträge bei den Regierungspräsidien einreichen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13