Auch im Jahr 2024 fördert das Land die geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg mit rund 15,65 Millionen Euro. Von der Förderung profitieren 71 Standorte.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13