Teilnahme der selbstnutzenden Eigentümer bei Stuttgarter Wohnungsmarktbefragung ist freiwillig – Fehler des Druckdienstleisters

Durch einen Fehler des Druckdienstleisters wurde diesem Anschreiben leider fälschlicherweise ein Beiblatt zur Auskunftspflicht im Rahmen der Mietspiegelbefragung hinzugefügt. Im Namen des Dienstleisters bitten wir diesen Fehler zu entschuldigen.

Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer gilt keine Auskunftspflicht. Dennoch hofft die Stadt Stuttgart auf rege freiwillige Beteiligung an der Umfrage, um die Auswertungen zum Stuttgarter Wohnungsmarkt auf eine möglichst solide Datenbasis gründen zu können.

Das Beiblatt zur Auskunftspflicht ist nur für die parallel angeschriebenen Vermieter und Mieter gedacht: Für Vermieter und Mieter gilt weiterhin die gesetzliche Verpflichtung nach Art. 238 §2 EGBGB, an der Mietspiegelbefragung teilzunehmen.

Quelle: Stadt Stuttgart