Im Rahmen der Sportstättenförderung bezuschusst das Land 117 kommunale Bauprojekte mit mehr als 18 Millionen Euro. Gefördert werden der Neubau und die Sanierung von Sporthallen und Freisportanlagen. Auch 2024 können wieder alle förderfähigen Anträge berücksichtigt werden.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13