Das Land erhöht den Bewirtschaftungszuschuss im Förderprogramm „Handarbeitsweinbau“ auf 5.000 Euro pro Hektar und Jahr. Dies trägt zum Erhalt der Handarbeitslagen im Weinbau bei und stärkt die ökologische Vielfalt sowie die Attraktivität der Kulturlandschaft.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13