Gerichtsentscheidung über S-21-Mehrkostenklage der Bahn

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass das Land beim Projekt Stuttgart 21 nicht zur Beteiligung an der Finanzierung weiterer Kostensteigerungen verpflichtet ist. Damit sieht sich das Landesverkehrsministerium in seiner Rechtsauffassung bestätigt.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13