Das Land fördert die Digitalisierung und Qualifizierung der Sammlungsbestände von 19 nichtstaatlichen Museen mit insgesamt rund 300.000 Euro. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Bewahrung des kulturellen Erbes von Baden-Württemberg.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13