Das Bundeskanzleramt muss einem Arzt Zugang zu bisher geschwärzten Passagen der Corona-Protokolle gewähren. Das hat ein Gericht entschieden. Manche Inhalte dürfen aber unter Verschluss bleiben.
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Verwaltungsgericht urteilt: Kanzleramt muss Corona-Protokolle teils offenlegen
RSS-Feed 22. Mai 2024