Mit einer Novelle des Landeshochschulgesetzes stärkt das Land Bildung und Weiterbildung, Spitzenforschung sowie Gründung aus den Hochschulen heraus. Damit wird dem Fachkräftemangel wirksam begegnet.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13