Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Wegen Spionage für Russland ist ein ehemaliger Bundeswehroffizier zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er militärisch sensible Informationen weitergegeben hat.