Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Beim Umbau von Polens Justiz hatte die frühere nationalkonservative Regierung die Gewaltenteilung eingeschränkt. Die EU eröffnete daher ein Verfahren zum Schutz der europäischen Grundwerte. Das ist nun Geschichte.