Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Erst vergangene Woche schwebten mit Abfall gefüllte Ballons von Nord- nach Südkorea. Die Regierung in Seoul warnte den nördlichen Nachbarn, Pjöngjang scheint das wenig zu interessieren.