Eilverordnung für Impfungen gegen Blauzungenkrankheit

Eine Eilverordnung des Bundes gestattet die Anwendung von drei Impfstoffen im Kampf gegen die Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern. Für einen flächendeckenden Impfschutz unterstützt das Land und die Tierseuchenkasse Landwirtschaftsbetriebe mit Zuschüssen für die Impfstoffkosten.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13