Das Land hat das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ nach ausführlicher Prüfung zugelassen. Nach dem Willen des Antragstellers soll die Anzahl der Landtagswahlkreise und damit der zu verteilenden Direktmandate von bisher 70 auf künftig 38 reduziert werden.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13