Zensus 2022: Neue amtliche Einwohnerzahl für Stuttgart veröffentlicht

Das Melderegister hingegen wies zum Stichtag im Jahr 2022 insgesamt 609.828 Personen auf, die mit Hauptwohnsitz in Stuttgart gemeldet waren. Diese Zahl verwendet die Stadt für kleinräumige Analysen und planerische Zwecke. Im Vergleich zur im Zensus ermittelten Zahl ergibt sich damit ein nur marginaler Unterschied von +0,1 Prozent. Die bisherige Abweichung zwischen Melderegister und fortgeschriebener Einwohnerzahl wird also, wie schon 2011, tendenziell korrigiert.

Die Methode eines registergestützten Zensus sieht vor, eine zufällige Stichprobe der Bevölkerung auszuwählen und zu befragen. In Stuttgart waren rund 73.000 Personen, verteilt auf knapp 5.600 Anschriften, beteiligt. Die Befragungen führten ab dem 16. Mai 2022 rund 500 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte durch.

Ordnungsbürgermeister Dr. Clemens Maier unterstreicht: „Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen uns noch die nötigen Informationen, um die mitgeteilten Zahlen nachvollziehen und somit einschätzen zu können, wie gut die Hochrechnung aus der Stichprobe auf die Gesamtbevölkerung funktioniert hat. Dazu müssen wir die Zusendung des Feststellungsbescheids im September abwarten.“

Erst mit dem Feststellungsbescheid wird die neue Einwohnerzahl rechtswirksam. Ergänzend erhalten die Kommunen dann zusätzliches Datenmaterial, das eine tiefergehende Prüfung erlaubt. Sollten hier Ungereimtheiten erkennbar werden, kann die Stadt dem Bescheid innerhalb eines Monats widersprechen.

Auf die durch den Zensus ermittelte amtliche Einwohnerzahl nehmen zahlreiche Rechtsvorschriften Bezug. Beispielsweise spielt sie eine große Rolle für die Finanzen der Kommunen, da sie als Grundlage für den kommunalen Finanzausgleich dient, über den die Länder die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben finanziell ausstatten. Darüber hinaus ist die amtliche Einwohnerzahl auf Landes- und Bundesebene Basis für den Länderfinanzausgleich, die Verteilung der Länderstimmen im Bundesrat, die Wahlkreiseinteilung und die Besoldung der Wahlbeamten.

Quelle: Stadt Stuttgart