Das Arbeitsgericht Köln findet, dass die Teilnahme einer städtischen Mitarbeiterin am Treffen der Rechtsextremen in Potsdam keine fristlose Kündigung rechtfertige. So einfach ist es nicht.
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Urteil: Der Staat muss viel genauer hinschauen, wer für ihn arbeitet
RSS-Feed 3. Juli 2024