Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die Bundeswehr wollte ihre letzte Basis in Westafrika vorerst aufrechterhalten. Doch mit den Putschisten im Niger konnte die Bundesregierung sich nicht einigen. Nun zieht sie die Konsequenzen.