Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Das israelische Militär erklärte inzwischen, die Attacke habe dem militärischen Führer der Hamas, Mohammed Deif, gegolten. Er gilt als einer der Drahtzieher des Großangriffs auf Israel am 7. Oktober.