Grundrechte: Die Grenzen des Zwangs

Wird bei Patienten mit psychischer Störung oder geistiger Behinderung ein medizinischer Eingriff nötig, müssen sie dafür ins Krankenhaus – eine mitunter qualvolle Prozedur. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob sie wirklich immer geboten ist.

Quelle SZ