Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Zerstörte Häuser müssen wiederaufgebaut werden – und es fehlen Schutzbunker für die Zivilbevölkerung. An der Front gibt das ukrainische Militär unter russischem Druck weitere Stellungen auf.