Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan endet bald – Teilnahme an der Online-Umfrage noch bis zum 31. Juli möglich

Wie alle Gemeinden ist auch die Stadt Stuttgart nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, alle fünf Jahre die bestehende Lärmbelastung in Karten aufzuzeigen und einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Mit dem Lärmaktionsplan soll die Belastung der betroffenen Bevölkerung systematisch gemindert werden. Die Stadt Stuttgart hat den ersten Lärmaktionsplan im Jahr 2009 aufgestellt.

Der Plan gibt einen Überblick über die bisher durchgeführten Maßnahmen und die Maßnahmen, die in den nächsten Jahren vorgesehen sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Straßenverkehr. Hier geht es vor allem um Maßnahmen zur Verringerung des Kfz-Verkehrs (Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs, Ausbau des ÖPNV), zur stadtverträglicheren Gestaltung des Kfz-Verkehrs (Parkraumkonzepte, gleichmäßigerer Verkehr, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Umgestaltung von Straßen, Kreisverkehre), leisere Straßenbeläge und Lärmschutzwände oder -wälle. Bei der Stadtbahn sind vor allem Maßnahmen gegen das Kurvenquietschen geplant.

Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan soll Anfang 2025 als Entwurf vorliegen. Die Öffentlichkeit erhält anschließend die Gelegenheit, sich zu diesem Entwurf zu äußern. Der fertige Lärmaktionsplan soll dann im Sommer 2025 vom Gemeinderat beschlossen werden.

Quelle: Stadt Stuttgart