Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nach ersten Erkenntnissen setzten die jemenitischen Rebellen eine Langstreckendrohne ein, die im Iran gebaut wurde. Israels Militär erklärt, der Flugkörper sei wegen eines menschlichen Fehlers nicht abgeschossen worden.