Zulassung des Volksbegehrens „G9 jetzt! BW“ abgelehnt

Die Zulassung des Volksbegehrens „G9 jetzt! BW“ wurde abgelehnt, da es aus mehreren Gründen gegen die Verfassung verstößt. Zudem wurde der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens nicht von den dazu berechtigten Vertrauensleuten gestellt.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13