An dem vom Bundestag beschlossenen Cannabis-Gesetz besteht aus Sicht des Justizministeriums erheblicher Änderungsbedarf. Baden-Württemberg initiiert deshalb die Einberufung des Vermittlungsausschusses und bringt neun Änderungsanträge im Bundesrat ein.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13