Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Russische Behörden können bald alle ihnen unbequemen ausländischen Organisationen als „unerwünscht“ verbieten und die Zusammenarbeit mit ihnen unter Strafe stellen. Die Duma brachte dazu ein Gesetz auf den Weg.