Das Landgericht Ulm hat dem Drogerieketten-König Erwin Müller recht gegeben. Er muss seinen Adoptivkindern keinen Pflichtteil auszahlen. Sein Vermögen hat er ohnehin schon anderen anvertraut.
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Urteil im Erbstreit: Müllers Adoptivkinder gehen leer aus
RSS-Feed 29. Juli 2024