Kommentar zum Urteil aus Karlsruhe: Nur eine kurze Atempause im Wahlrechtsstreit

Mit seinem Urteil über die Wahlrechtsreform der Ampel hat das Verfassungsgericht Geschichte geschrieben: Die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate ist verfassungskonform, andere Teile sind nichtig. Gut so.

Quelle FAZ