Mit seinem Urteil über die Wahlrechtsreform der Ampel hat das Verfassungsgericht Geschichte geschrieben: Die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate ist verfassungskonform, andere Teile sind nichtig. Gut so.
Posted in Überregional
Kommentar zum Urteil aus Karlsruhe: Nur eine kurze Atempause im Wahlrechtsstreit
RSS-Feed 30. Juli 2024