Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nachdem Bangladeschs Regierungschefin Hasina ihren Posten geräumt hat, muss auch die Volksvertretung neu gewählt werden. Die Protestbewegung macht klar, wer das Land bis dahin führen soll.