Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
In Venezuela haben die Oppositionsführer nach der umstrittenen Präsidentenwahl Polizei und Militär zur Befehlsverweigerung aufgerufen. Nun holt die autoritäre Staatsführung zum juristischen Gegenschlag aus.