Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Es ist wohl eine Tat des bewaffneten Arms der Terrororganisation. Zudem wurden zwei Frauen lebensgefährlich verletzt. Der Iran wies derweil westliche Forderungen zurück, nicht länger mit Angriffen gegen Israel zu drohen.