Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die Explosionen an den Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und 2 hatten weltweit für Aufsehen gesorgt. Der deutsche Generalbundesanwalt sucht nun per Haftbefehl nach einem Ukrainer.