Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die UN beklagen eine beispiellose Gewalt gegen humanitäre Helferinnen und Helfer. Präsident Selenskyj nennt erstmals ein Ziel für den ukrainischen Vorstoß im russischen Kursk. Das Wichtigste in Kürze.