Irmgard F. war wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10 000 Fällen schuldig gesprochen worden, auch wenn sie nur eine zivile Angestellte war. Dies hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt.
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Nationalsozialismus: Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin ist rechtskräftig
RSS-Feed 20. August 2024