Nationalsozialismus: Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin ist rechtskräftig

Irmgard F. war wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10 000 Fällen schuldig gesprochen worden, auch wenn sie nur eine zivile Angestellte war. Dies hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt.

Quelle SZ